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Ich möchte ein Opfer überweisen

Möglicherweise kommen Sie beruflich mit einem Opfer sexualisierter Gewalt in Kontakt. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann Sie jemanden an ein Betreuungszentrum überweisen können und wie Sie das Opfer dabei unterstützen können.

Betreuungszentrum nach Sexueller Gewalt

Überweisung eines Opfers an ein Betreuungszentrum nach Sexueller Gewalt

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Sobald irgendeine Hands-on-Form von sexualisierter Gewalt vorliegt, d. h. sexualisierte Gewalt mit körperlichem Kontakt zwischen Täter:in und Opfer, können Sie das Opfer an ein Betreuungszentrum überweisen.

Dort arbeiten ausgebildete Krankenpflegefachkräfte, die medizinische Betreuung, psychologische Unterstützung und eine körperliche Untersuchung zu forensischen Zwecken anbieten können. Ein Opfer und eine eventuell anwesende Unterstützungsperson können auch von einem/einer Psycholog:in betreut werden. Die Betreuung durch das Betreuungszentrum ist für das Opfer kostenlos. 

Wenn das Opfer den Sachverhalt anzeigen möchte, kann es sich vom Betreuungszentrum aus an die Polizei wenden. Es ist wichtig, dem Opfer zu vermitteln, dass dies keine Voraussetzung ist: Auch ohne Anzeige hat das Opfer Anspruch auf medizinische und psychologische Betreuung. In dem Fall wird das gesammelte Beweismaterial für einen vorher vereinbarten Zeitraum aufbewahrt. Dies kann in Beschlag genommen werden, wenn das Opfer später beschließt, Anzeige zu erstatten. 

Das Betreuungszentrum ist rund um die Uhr erreichbar. Wenn die sexualisierte Gewalt weniger als eine Woche zurückliegt, können Sie das Opfer direkt an die Betreuungsstelle überweisen oder per Telefon oder E-Mail Kontakt aufnehmen. Wenn die sexualisierte Gewalt länger als eine Woche zurückliegt, sollten Sie einen Termin vereinbaren. 

Was ein Betreuungszentrum für ein Opfer tun kann, hängt davon ab, wie lange die sexualisierte Gewalt zurückliegt. Über die Hilfesuchmaschine können Sie je nach der spezifischen Situation des Opfers weitere Informationen finden. 

Einzelheiten zu allen Betreuungszentren finden Sie auf der Kontaktseite.

Tipps

Tipps für den Fall, dass Sie mit einem Opfer in Kontakt kommen

Für die Opfer ist es oft ein großer Schritt, das Geschehene mitzuteilen und Hilfe zu suchen. Als Fachkraft können Sie diese Hürde senken, indem Sie ein offenes Ohr haben, ohne die Aussagen des Opfers zu bewerten. Auf dieser Seite finden Sie einige Tipps und interessante Hinweise, die Ihnen dabei helfen können. 

Sexualisierte Gewalt in einem medizinischen Kontext besprechen

Als Angehörige:r der Gesundheitsberufe sind Sie für das Wohlergehen Ihrer Patient:innen oder Klient:innen verantwortlich. Um jemandem den Raum zu geben, heikle Informationen wie die Erfahrung sexualisierter Gewalt mitzuteilen, muss eine Vertrauensbasis geschaffen werden. Das Opfer steht dabei im Mittelpunkt und behält die Kontrolle. 

Dies setzt voraus, dass Sie als Fachkraft die Autonomie des Opfers jederzeit respektieren: Und zwar, indem Sie einerseits das Opfer kontinuierlich und korrekt informieren, und andererseits, indem Sie deutlich machen, dass das Entscheidungsrecht in den Händen des Opfers bleibt. 

Weitere Informationen finden Sie in einem Handbuch des Instituts für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Dies gibt Antworten auf verschiedene Fragen, die sich bei der Betreuung von Opfern sexualisierter Gewalt für Angehörige der Gesundheitsberufe ergeben können.

Risiko von Victim Blaming und sekundäre Viktimisierung

Wenn ein Opfer angibt, sexualisierte Gewalt erlebt zu haben, ist es wichtig, darauf zu achten, wie Sie reagieren und sich dem Opfer gegenüber verhalten. In der Tat schämt sich ein Opfer oft sehr für das, was passiert ist, und kämpft manchmal auch mit Schuldgefühlen. Vermeiden Sie es, solche Gefühle weiter zu schüren. Stellen Sie also keine Fragen, die das Opfer beschuldigen (Victim Blaming), wie z. B. „Warum waren Sie gerade dort?“ und „Haben Sie nicht ein bisschen zu viel getrunken?“. 

Bieten Sie dem Opfer ein offenes Ohr: Wenn ein Opfer das Gefühl hat, gehört zu werden, ohne dabei verurteilt zu werden, können Sie das Risiko einer sekundären Viktimisierung verringern. 

Handeln Sie Spuren sichernd

Überweisen Sie das Opfer so schnell wie möglich nach der Tat in ein Betreuungszentrum. Nach 72 Stunden sinkt die Wahrscheinlichkeit, bei der forensischen Untersuchung Spuren zu finden. Beachten Sie die folgenden Punkte: 

  • Vermeiden Sie Körperkontakt mit dem Opfer.
  • Bieten Sie dem Opfer kein Getränk an oder bitten Sie es, den Mund nicht auszuspülen, wenn es zu oralem Kontakt gekommen ist.
  • Wenn das Opfer auf die Toilette muss, bitten Sie darum, den Urin in einem Becher zu sammeln und es im Betreuungszentrum abzugeben. Wenn das Opfer eine Damenbinde im Slip hatte, wird diese am besten in einer Papiertüte aufbewahrt.
  • Stecken Sie Kleidung oder Bettlaken in eine Papiertüte, damit das Opfer diese zum Betreuungszentrum mitnehmen kann. Vermeide auf jeden Fall Plastiktüten. Im Betreuungszentrum kann das Opfer Ersatzkleidung bekommen oder beim Personal nachfragen, ob jemand frische Kleidung nachbringen kann.

Schweigepflicht vs. Recht zu sprechen 

Als Fachkraft sind Sie möglicherweise an die Schweigepflicht gebunden. Dies ist angesichts des Vertrauensverhältnisses, das Sie mit Ihrem/Ihrer Patient:in oder Klient:in während der Behandlung aufbauen, von wesentlicher Bedeutung. 

Wenn Sie auf sexualisierte Gewalt aufmerksam gemacht werden oder Anzeichen dafür wahrnehmen, dass Ihr:e Patient:in oder Klient:in sexualisierte Gewalt erlebt (hat), möchten Sie dieser Person nach besten Kräften helfen. Dies zwingt Sie manchmal dazu, schwierige Entscheidungen zu treffen, ohne dabei das Vertrauen des/der Patient:in oder Klient:in und Ihre eigene Berufsethik aus den Augen zu verlieren. Das löst zuweilen eine große Unsicherheit in der Handlung aus.

Um den Ärzten bei dieser Entscheidung eine Orientierungshilfe zu geben, haben das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern, der Orden der Ärtz:innen und Professor Tom Goffin von der Universität Gent einen Meldecode mit einem entsprechenden Handbuch entwickelt. Diese Dokumente sollen verschiedene Fragen beantworten, die sich Fachkräfte bei der Betreuung von Opfern sexualisierter Gewalt stellen können, und sie bei dieser Aufgabe unterstützen.

Überweisung an andere Organisationen

An wen können Sie ein Opfer sonst noch überweisen?

Es ist ganz natürlich, dass man diese Erfahrung so schnell wie möglich vergessen möchte. Dennoch ist es besser, darüber zu sprechen. Erzählen Sie es jemandem, dem Sie vertrauen: Ihren Eltern, einem/einer Freund:in, Kolleg:in, Ärzt:in, Sozialarbeiter:in, Psycholog:in ... 

Du möchtest deine Geschichte lieber anonym erzählen? Dann kontaktiere die Mitarbeitenden von Telefonhilfe. Die 108 ist rund um die Uhr erreichbar. Ein Anruf ist völlig anonym und erscheint nicht auf der Telefonrechnung. Sie können auch anonym mit einem/einer Ehrenamtlichen von Telefonhilfe chatten.

Wurden intime Bilder von Ihnen ohne Ihre Zustimmung im Internet veröffentlicht? Um Hilfe zu bekommen und zu erfahren, wie Sie die Bilder auf einer Online-Plattform melden können, können Sie die Website des Instituts für die Gleichstellung von Frauen und Männern besuchen.

Fanden Sie diese Informationen nützlich?

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